Kleine Unternehmen und ihre digitale Transformation
Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen voranzubringen, ist das Ziel des neuen Förderprogramms DigiBonus II. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitenden können eine Förderung für die Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen beantragen. Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ist vom Land als Antrags- und Bewilligungsstelle mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt.
Mit dem DigiBonus II sollen kleine Unternehmen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können. Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Produkten bilde die Basis für die Etablierung zukunftsorientierter Geschäftsmodelle und sei – in Verbindung mit einem individuellen Digitalisierungsfahrplan – insbesondere für kleine Unternehmen unverzichtbar.
Was kann gefördert werden?
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchsten jedoch 17.000 Euro pro Vorhaben. Egal, ob es sich um die Digitalisierung des Dokumentenmanagements handelt oder der Kundenbeziehungen – gefördert werden Investitionen in Hard- und Software, einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Ziel ist es, digitale Geschäftsmodelle und die IT-Sicherheit zu verbessern und die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren voranzubringen.
Wer kann Förderung beantragen?
Der DigiBonus II gilt ausschließlich für kleine Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein und nicht mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine. Auch Freiberufler, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, können Fördermittel aus dem DigiBonus II beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
„Wichtig ist, dass ein beantragtes Förderprojekt auch einen spürbaren Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen auslöst, so Dr. Ronny Marquardt, WTSH Teamleiter Innovationsförderung. „Unsere Aufgabe wird sein, dies zu prüfen und dabei zu unterstützen. Voraussetzung ist ebenfalls, dass nur solche Projekte gefördert werden können, die vor Beantragung des DigiBonus II noch nicht begonnen wurden,“, ergänzt Marquardt. Weitere Bedingung: eine Förderung von Standard-Hardware für eine gebräuchliche Büroausstattung wie Laptops, Drucker oder Smartphones ist nicht möglich.
Wie und wo stelle ich den Förderantrag?
Informationen rund um das Förderprogramm DigiBonus II und die Antragsstellung sind ab sofort über die Website www.wtsh.de/de/digibonus-2-sh möglich. Nach positiver Prüfung durch die WTSH erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
Die Finanzmittel für den DigiBonus II kommen aus der Förderinitiative REACT-EU und werden von der EU-Kommission zusätzlich für die Jahre 2021 und 2022 bereitgestellt und im Rahmen des aktuellen EFRE-Programms Schleswig-Holstein 2014–2020 umgesetzt. Die Mittel aus REACT-EU sollen zum einen zur Unterstützung der Krisenbewältigung in Verbindung mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen, zum anderen zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.
(Quelle: Website der WFL https://wfl.de/de/digibonus)